Bikeantenne und Jöringleine
Jeder gute Dogscooter ist mit einer 50 cm langen Bikeantenne und einer 2,5 m langen Jöringleine ausgestattet. Unsere ManMat-Jöringleinen haben alle einen integrierten Ruckdämpfer (Stretchgummi).
Verzichten sie nicht auf die Bikeantenne und wickeln sie niemals die Leine um die Lenkerhand, da dann der Hund das Fahrverhalten gefährlich beeinflussen kann!
Die Bikeantenne bitte ausschließlich zur Leinenführung verwenden und nicht als Zugvorrichtung!
Eine Bikeantenne kann nachträglich auf Tretrollermodelle mit Ahead-Vorbau durch Herausnahme eines oder zweier Ringe (Spacer) montiert werden, bzw. bei der Kostka Max-Serie ist eine Bikeantenne jederzeit ohne Umbau nachrüstbar.
Die Befestigung der Leine erfolgt am Lenkerrahmenrohr mit einer Schlaufe und ist durch den Ring an der Spitze der Bikeantenne gefädelt. Die Bikeantenne verhindert Verwicklungen der Leine im Vorderrad, speziell bei durchhängender Leine und beim Kurven fahren. Die Federwicklung am Schaft der Antenne macht die Antenne biegsam bei seitlichen Richtungsänderungen Ihres Hundes. Leider ist trotz allem ein Verwickeln der Leine im Vorderrad nicht ausgeschlossen. Wichtig ist immer darauf zu achten, dass die Leine gespannt bleibt. Das bedarf einiger Übung und gefühlvolles Bremsen. Nach einigen Übungsfahrten werden sie und ihr Hund ein richtiges Team. Mit viel Spaß für beide!
Das Tier und wir - Rechtslage
Hunde mit dem Fahrrad ausführen? Im Handel sind Gestänge erhältlich, die es Radfahrenden ermöglichen, den angeleinten Hund neben dem Fahrrad mitlaufen zu lassen. Doch Vorsicht: Was praktisch klingt, ist laut Straßenverkehrsordnung verboten.
Die Frage der Zulässigkeit ist in §99 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eindeutig geregelt. Demnach wird eine Verwaltungsübertretung begangen, falls folgendes eintritt: "Wer Tiere während der Fahrt an einer Leine hält oder an Fahrzeugen anhängt um sie mitlaufen zu lassen". Als Strafe sieht das Gesetz bis zu Euro 726,- vor. Im Fall der Uneinbringlichkeit drohen bis zu zwei Wochen Freiheitsstrafe. Da Fahrräder Fahrzeuge sind, gilt dieses Verbot eindeutig für Hunde, die neben dem Fahrrad herlaufen.
Rechtslage in Deutschland oder in der Schweiz ist liberaler.
So legt die deutsche Straßenverkehrsordnung fest: "Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden." Diese Erlaubnis gilt gem. der deutschen Judikatur allerdings nur für große schnell laufende Hunde und unter Beachtung der jeweiligen Tierschutzgesetze. Auch in der Schweiz ist es gem. Artikel 71 erwachsenen Radfahrenden mit der gebotenen Vorsicht erlaubt, einen Hund an der Leine zu führen.
Quelle: Pepelniks Rechtstipps, "Das Tier und wir" aus dem österreichischen Fahrradmagazin DRAHTESEL (1/2014 - 35, gekürzte Fassung), Johannes Pepelnik ist Rechtsanwalt in Wien.
Meine Meinung:
Es bleibt zu hoffen, dass die österreichische Gesetzgebung eine baldige Gesetzesänderung vorsieht, die erlaubt an der Leine geführte Hunde mit dem Fahrrad zu begleiten. Zumindest für den Tretroller muss das Gesetz neu formuliert werden, ist doch der Tretroller durch den tiefen Schwerpunkt und der guten Bewegungsfreiheit (kein hoher Sattel, kein Rahmenrohr behindert das schnelle Absteigen) viel sicherer als ein Fahrrad! Noch fehlt leider die Zahl der TretrollerfahrerInnen um etwas zu bewirken.
Es wird Zeit umzudenken und die Gesetze für alternative Fahrzeuge freundlicher zu gestalten! Waren z. B. nicht jahrelang RadfahrerInnen mit Rennräder ohne Lichtanlage gesetzeswidrig unterwegs, bis endlich der Gesetzgeber dieses "Vergehen" legalisierte. Heute schmunzelt man darüber.
Was in Deutschland und der Schweiz bestens funktioniert, funktioniert ganz sicher auch in Österreich!
In diesem Sinne
Gut Tritt
Hannes Totter